Covid 19 und Aufrechterhaltung der Verordnung durch Zutrittskontrolle
Je nach Inzidenz Zahlen kann es für Betriebe und Arbeitnehmer notwendig sein, Sicherheitskontrollen durchführen zu lassen. Die Beachtung von Sanitätsmaßnahmen werden manchmal ignoriert.
Außerdem erhalten Zugangskontrollen derzeit eine andere Dimension. Kliniken, Supermärkte und Drogeriegeschäfte müssen den Besucherfluss besser kontrollieren. Zur Aufrechterhaltung eines geregelten Betriebes und zur besseren Covid-19 Sicherheit ist Klaus Keller Sicherheitsdienst für Sie da!
Kontrolle der Impfausweise / Schnelltests durch Sicherheitspersonal
Es kann manchmal notwendig sein, einen gültigen Impfausweis (2G) zu besitzen. Das Sicherheitspersonal, das bereits für die Einhaltung der Gesundheitsprotokolle gesorgt hat (Tragen einer Maske, Distanzierung und Auftragen von hydroalkoholischem Gel), ist dank seiner Erfahrung und seines Know-hows in Sachen Kontrolle und Konfliktmanagement die ideale Besetzung für die Kontrolle der Gesundheitspässe. Private Sicherheitsdienste sind daher logischerweise bei der Überprüfung von Gesundheitsnachweisen sehr gefragt:
- für alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Kinos, Theater, Konzerte, Festivals, Festzelte, Museen, Denkmäler, Vergnügungsparks, Messen, Ausstellungen, Konferenzräume, Fitnessstudios, Sporteinrichtungen, Sport- und Krafträume, Schwimmbäder, Bowlingbahnen, usw.
- für Cafés, Bars, Hotels, Restaurants, Stadien, Krankenhäuser und Kliniken, Altenheime, Verkehrsmittel wie Züge, Busse und Flugzeuge, jedoch nur für lange Strecken (Nahverkehrsmittel wie die U-Bahn sind nicht betroffen).
Überprüfung des Gesundheitspasses und Abgleich mit einem Ausweisdokument
Die Überprüfung eines Gesundheitspasses wird mit der Anwendung Corona-Warn App durchgeführt. Durch Kontrollieren des QR-Codes wird festgestellt, ob er gültig ist oder nicht. Das Sicherheitspersonal muss auch überprüfen, ob die Namen, Vornamen und das Geburtsdatum auf dem Gesundheitspass mit denen auf einem Ausweis übereinstimmen. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten wird nur gestattet, wenn Name, Vorname und Geburtsdatum übereinstimmen. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um eine Identitätskontrolle wie bei der Polizei, sondern um ein Zugangskontrollverfahren.
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