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    Bewachungsgewerbe § 34 a – Nachweis (4 MB)

    „Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf hierzu gemäß § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) einer besonderen Erlaubnis des Ordnungsamtes. Dieser Beitrag soll Personen, die selbständig oder unselbständig im Bewachungsgewerbe tätig sind oder tätig sein wollen, über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen aufklären. Dieses Dokument ist Pflicht für Bewerber, die gleich im Einsatz tätig werden möchten. Jedoch für Praktikanten und Einsteiger in unserer Branche besteht die Möglichkeit, bei der IHK die Sachkundeprüfung § 34a zu absolvieren, erst dann können die geschulten Mitarbeiter eigenständig in unserem KK-Team eingesetzt werden.“

    Erste Hilfe – Nachweis – Optional (4 MB)

    Andere Dokumente – Optional (4 MB)

    Führerschein Klasse B

    Fahrzeug

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