Privater Begleitschutz

Privater Begleitschutz

Begleitschützer auch für private Personen

Begleitschutz ist ein Oberbegriff für den begleitenden Schutz von Personen und Sachen. Der Begleitschutz soll ein Höchstmaß an Schutz von Personen, Wertgegenständen und sonstigen beweglichen Sachen gewährleisten. Man unterteilt in die Kategorien Personenschutz, Werttransport, Kunsttransport und Datentransport.

Im Allgemeinen handelt es sich um hoch gefährdete Rechtsgüter, welche ein Grundstück verlassen und an einen anderen Ort transportiert werden sollen. Der Begleitschutz wird dabei von geschulten Sicherheitsdienstleistern ausgeführt. Ein Begleitschützer schützt den Auftraggeber vor feindlicher Fremdeinwirkung, indem er Gefahren frühzeitig erkennen und im Ernstfall geeignete Interventionsmaßnahmen treffen kann.

Ein Personenschützer, besser bekannt als Bodyguard, bietet einer oder mehreren Personen einen engen Sicherheitsdienst, der ihre körperliche Unversehrtheit unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen schützt. In den meisten Fällen darf ein Personenschützer nicht bewaffnet sein, es sei denn, er muss den Schutz einer Person gewährleisten, die einem außergewöhnlichen Risiko für ihr Leben ausgesetzt ist. Sie können allein oder im Team arbeiten.

Wir bringen Sie sicher nach Hause oder zur sicheren Haltestelle

Bodyguards oder Begleitschützer sind nicht nur etwas für Prominente und Politiker. Auch Firmenchefs, Angestellte oder Privatpersonen können einen Personenschützer für eine Reise anfordern, bei der die Gefahr von Übergriffen besteht. Es ist nicht zu viel verlangt, die Dienste eines Personenschützers in Anspruch zu nehmen, um begleitet zu werden, und die Kosten sind erschwinglich. Sie können die Dienste eines Personenschützers in Anspruch nehmen, wenn Sie an einer Veranstaltung mit Publikumsverkehr teilnehmen, in einem sensiblen Gebiet unterwegs sind oder wenn Sie sich in einer Konfliktsituation mit potenziell gefährlichen Personen befinden, die Sie körperlich angreifen könnten.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für konkrete Situationen, in denen Sie die Dienste eines Personenschützers in Anspruch nehmen können:

  • Schwere Drohungen oder Belästigungsgefahren („Phantom von Kehl“)
  • Transaktionen mit Wertgegenständen oder einer großen Geldsumme
  • Unternehmensleiter oder Führungskräfte, die einen großen Sozialplan umsetzen und dadurch in Gefahr sind
  • Teilnahme an einer Präsentation als Redner oder Vortragender
  • Geschäftliche oder private Reisen in ein Risikogebiet
  • Gerichtsverhandlung in einer Rechtssache

Aufgaben unseres Nahschutzbeauftragten

Um die körperliche Sicherheit der zu schützenden Person zu gewährleisten, begleiten die Personenschützer die betreffende Person und bleiben in deren Nähe.

  • Analyse des Wegverlaufs, um die Risiken der Strecke zu ermitteln
  • das Fahrzeug des Kunden zu fahren, wenn diese Aufgabe in seinem Vertrag enthalten ist
  • Kommunikation mit Kollegen bei der Arbeit im Team
  • Schutz der Privatsphäre des Kunden (Vermeidung von Fotos oder Videoaufnahmen)
  • Besucherflusskontrolle und Extraktion bzw. Exfiltration
  • Feindselige Personen oder solche, die sich dem Kunden zu sehr nähern, ruhigstellen

 


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