Verschärfte Eingangskontrollen und Security beim Amtsgericht Kehl

Verschärfte Eingangskontrollen und Security beim Amtsgericht Kehl

„Ohne Termin geht nichts!“

Um ins Kehler Amtsgericht zu kommen, braucht es in Corona-Zeiten Geduld:
Verschärfte Eingangskontrollen und Security
lassen den Wachtmeister manchmal zum „Buhmann“ werden.

Kehler Zeitung | 15.03.2022 |
TEXT UND FOTOS VON DANIEL WUNSCH – Freier Journalist

Kehl. Von außen ist dem Kehler Amtsgericht nicht anzumerken, dass es in diesen Tagen gar nicht so einfach ist, reinzukommen – und vor allem drin zu bleiben. Nur ein kleiner Zettel an der großen Holztür macht die Besucher des historischen Gebäudes darauf aufmerksam, dass „der Zutritt nur nach 3G-Regel“ gestattet ist – es sei denn, man hat eine „prozessuale Rolle“ inne.

Doch, das heißt nicht, dass alle „Geimpfte, Genesene und/oder Getestete“ einfach ins Amtsgericht hineinspazieren dürfen, denn: „Ohne Termin kommt hier niemand rein“, begrüßt Wachtmeister
Alexander Nalepa
den Autor dieser Zeilen direkt nach Betreten
des Gebäudes. Bei jedem Besucher muss der 33-Jährige nämlich „nach zwei verschiedenen Methoden“ vorgehen, bei denen wichtig ist, ob der Gast zu einer Verhandlung geladen wurde – sei es als Angeklagter, Zeuge, Rechtsanwalt etc. in einem Straf- oder auch
Zivilverfahren – oder, ob es sich um eine andere Angelegenheit
handelt.

Wachtmeister Alexander Nalepa (links) und Bruno Huber (Keller-Security) kontrollieren jeden Besucher des Kehler Amtsgerichts, bevor sie diesen hineinlassen.

Rein- und rausspaziert

„Früher war es ganz normal, einfach während der
Sprechzeiten der verschiedenen Abteilungen hier rein- und rauszuspazieren. Doch das hat sich seit Corona grundlegend geändert.
Ohne Termin komme generell niemand mehr einfach so ins Gebäude, wiederholt Nalepa. Wer also wegen
einer Erbschaftsausschlagung oder eines Gewaltschutzantrags kommen oder aber rechtliche Fragen und Angelegenheiten abklären will, muss im Vorfeld auf telefonischem Wege einen Termin ausmachen. Stehen diese Menschen dann vor dem Wachtmeister, gilt seit Monaten die „3G-Regel“. Eine Selbstauskunft, in der abgefragt wird, ob man aktuell oder in letzter Zeit mit Corona-Infizierten Kontakt hatte oder Symptome aufweise, sei nur dann Pflicht, wenn der Besucher Teil einer Verhandlung ist. „Das ist die einzige Ausnahme, dafür entfällt hier die 3G-Kontrolle – die Prozesse müssen ja weitergehen, da können wir niemanden ausschließen.
Einzig im Sitzungszimmer können Besucher oder Prozessbeteiligte freiwillig die Kontaktdaten hinterlegen“
, erklärt der 33-Jährige, der im Dezember 2020 als Wachtmeister im Kehler Amtsgericht begonnen hat.

Davor arbeitete er als Justizvollzugsbeamter in der JVA Offenburg. „Zu Beginn der Pandemie mussten alle eine Selbstauskunft ausfüllen. Doch schnell kam dann auch bei Terminen eine 3G-Kontrolle dazu. So werde ich schnell zum ‚Buhmann‘, wenn ich die Leute wieder wegschicken muss“, ergänzt Nalepa mit einem Schmunzeln.

„Zu einem gewissen Punkt habe ich dafür Verständnis!“ Auch persönliche Abgaben von Formularen sei aktuell nicht möglich. Dafür gebe es einen Briefkasten, den sogenannten Fristenwächter (siehe INFORMIERT), „da kommt alles fristgerecht an!“ „Früher hatten wir Wachtmeister kaum Kontakt zu den Bürgern – alle sind einfach durchgelaufen. Jetzt muss ich jeden einzelnen aufhalten, kontrollieren und nach einem
Termin fragen. Das ist zu meinem normalen Tagesgeschäft natürlich viel mehr Arbeit. Da
kann es vorkommen, dass sich bei einer großen Verhandlung eine lange Schlange bildet!“
, erläutert Nalepa. Deshalb habe der Personalrat des Amtsgerichts bei der Verwaltung Unterstützung angeregt – in Form eines externen Security-Mitarbeiters – die diese dann beim Oberlandesgericht (OLG) beantragt hatte.

Amtsgericht Kehl

Sowohl vor dem Kehler Amtsgericht als auch im Innern wird auf die aktuell gültige
Corona-Verordnung aufmerksam gemacht.

Dies sei anfangs zwar „ein bisschen chaotisch“ gewesen, so Nalepa, bis die Mitarbeiter eingelernt wurden, doch mittlerweile habe sich das „super
eingespielt“. So hält aktuell unter anderem Bruno Huber aus Offenburg dem Wachtmeister den Rücken frei. „Das ist für ihn auf jeden Fall entlastend“, beschreibt er. Sein Chef Klaus
Keller ergänzt: „Wir kontrollieren schon seit zwei Jahren in Drogerien, Kaufhäusern oder Hotels. Dann hat das Amtsgericht unsere Unterstützung angefragt.“ Die Einsatzzeiten des Unternehmens begannen am 16. Februar vergangenen Jahres und gingen bis zum 30. Juni sowie ab dem 29. November bis voraussichtlich Ende März dieses Jahres – so lange gelte die aktuelle Bewilligung des OLG.

„Bei uns herrscht häufig Dis­kussionsbedarf, wenn die Leute einfach ins Amtsge­richt reinlaufen und mir ihre Unterlagen persönlich in die Hand drücken wollen. Spon­tan darf aktuell keine Post ab­gegeben werden“, erläutert Wachtmeister Alexander Nale­pa.

Was wenige wissen: „Wir haben einen Fristenwächter draußen, einen Briefkasten, der im Innern eine Klappe hat, die um Punkt 0 Uhr fällt. Somit kann ich unterschei­den, welche Post heute und welche gestern eingeworfen wurde.“

Viele machen sich Sorgen, dass ihre Post, wenn sie sie um 16 Uhr abgeben, an diesem Tag nicht mehr an­kommt. Das ist zum Beispiel wichtig bei der Wahrung von Widerspruchsfristen. „Diese Menschen können wir beru­higen, es zählt der Eingangs­stempel, und durch unser Briefkastensystem erkenne ich selbst eingeworfene Post um 23.40 Uhr. Da kommt dann das Datum von heu­te drauf, auch, wenn ich die Post erst am nächsten Tag heraushole.“

Die meisten Behörden hät­ten einen Fristenwächter, er­gänzt Nalepa. „Der ist was­serdicht und feuerfest, da braucht niemand Angst zu ha­ben, dass etwa das Testa­ment verloren geht. Bei uns sind alle Dokumente sicher!“